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AGBs

AGBs

Rapperswil, 24. April 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen dem Betreiber der Serviced Apartments Schiffli Rapperswil (nachfolgend „Betreiber“) und dem Gast bzw. Kunden (nachfolgend „Gast“) im Zusammenhang mit der entgeltlichen Überlassung von Zimmern/Apartments sowie allfälligen Zusatzleistungen.

1.2 Die AGB gelten für Individualaufenthalte sowie – soweit angeboten – für Veranstaltungen (z. B. Seminare, Meetings) und damit zusammenhängende Dienstleistungen.

1.3 Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Betreiber schriftlich bestätigt wurden.

1.4 Die AGB sind in deutscher und englischer Sprache verfügbar. Im Falle eines Widerspruchs geht die deutsche Fassung vor.

2. Vertragsabschluss

2.1 Ein Beherbergungsvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung des Betreibers (insbesondere per E-Mail oder Buchungssystem) zustande.

2.2 Mit der Buchung erkennt der Gast diese AGB als verbindlich an.

3. Leistungen, Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.

3.2 Die Apartments stehen dem Gast grundsätzlich wie folgt zur Verfügung:

  • Check-in: ab 14.00 Uhr
  • Check-out: bis 11.00 Uhr

Abweichungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Bei verspätetem Check-out kann eine Zusatzgebühr erhoben werden.

3.3 Der Check-in erfolgt über ein Self-Check-in-Terminal. Die Zimmerkarte ist bei Abreise zurückzugeben. Bei Verlust der Zimmerkarte wird eine Gebühr von CHF 20.– erhoben.

3.4 Early Check-in und Late Check-out sind je nach Verfügbarkeit möglich und können zusätzlich verrechnet werden.

3.5 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, exklusive allfälliger Kurtaxen.

3.6 Zahlungen erfolgen über die vom Betreiber akzeptierten Zahlungsmittel (Kreditkarte, Debitkarte, Onlinezahlung oder bar, sofern angeboten). Der Betreiber ist berechtigt, eine Vorauszahlung oder Kreditkartengarantie zu verlangen.

4. Nutzung der Apartments / Hausordnung

4.1 Der Gast verpflichtet sich zu sorgfältiger Nutzung der Apartments sowie zur Einhaltung einer allfälligen Hausordnung.

4.2 Die Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken sind untersagt.

4.3 Kinder unter 16 Jahren dürfen nicht unbeaufsichtigt in den Apartments verbleiben.

4.4 Haustiere sind nicht gestattet.

4.5 Öffentliche Parkmöglichkeiten stehen zur Verfügung; es besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz.

4.6 In den Apartments bereitgestellte Snacks, Getränke und Hygieneartikel sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich als kostenlos deklariert. Ein Frühstück wird nicht angeboten.

5. Haftung des Betreibers

5.1 Die Haftung des Betreibers richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts (insb. Art. 97 ff. OR).

5.2 Der Betreiber haftet nur für Schäden, die durch absichtliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzung verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

5.3 Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Betreiber nur im Rahmen von Art. 487 ff. OR.

5.4 Der Betreiber haftet nicht für Diebstahl oder Verlust von Wertgegenständen, Geld, Schmuck oder Dokumenten, sofern diese nicht ausdrücklich zur Aufbewahrung übergeben wurden.

6. Haftung des Gastes / Schäden

6.1 Der Gast haftet für alle Schäden an Gebäude, Inventar oder Einrichtungen, die durch ihn selbst oder durch mitreisende Personen verursacht werden, gemäss Art. 41 ff. OR.

6.2 Rauchen ist in sämtlichen Innenbereichen der Apartments untersagt. Bei Verstoss wird eine pauschale Reinigungs- und Schadensersatzgebühr von CHF 500.– erhoben. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

6.3 Bei missbräuchlicher Auslösung eines Feueralarms werden dem Verursacher die effektiven Einsatzkosten, mindestens jedoch CHF 1’000.–, weiterverrechnet.

7. Rücktritt / höhere Gewalt

7.1 Kann der Vertrag infolge höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen) nicht erfüllt werden, sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit.

7.2 Bereits geleistete Zahlungen werden anteilsmässig gutgeschrieben. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht.

7.3 Ereignisse wie Epidemien, Pandemien, politische Unruhen oder wirtschaftliche Veränderungen gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn sie die Leistungserbringung rechtlich oder faktisch unmöglich machen.

8. Stornierungsbedingungen

8.1 Sofern nicht anders vereinbart, können Individualbuchungen bis 3 Tage (72h) vor Anreise (d.h. bis spätestens 13.59 Uhr) kostenfrei storniert werden.

8.2 Bei verspäteter Stornierung oder Nichtanreise (“No-Show”) wird der volle Preis des Aufenthalts in Rechnung gestellt.

8.3 Stornierungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend).

8.4 Muss der Betreiber den Aufenthalt aus wichtigen Gründen absagen (z.B. technische Mängel), werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

9. Datenschutz

9.1 Der Betreiber bearbeitet personenbezogene Daten gemäss dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG).

9.2 Öffentliche Bereiche können videoüberwacht sein. Die Aufzeichnungen dienen ausschliesslich Sicherheitszwecken.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

10.1 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

10.2 Gerichtsstand und Betreibungsort ist Rapperswil-Jona.

Zusatzbestimmungen für Langzeitaufenthalte (ab 30 Nächte)

1. Aufenthalte ab 30 aufeinanderfolgenden Nächten gelten als Langzeitaufenthalte.

2. Der Vertrag behält seinen Charakter als Beherbergungsvertrag. Die mietrechtlichen Bestimmungen des OR (Art. 253 ff. OR) finden keine Anwendung.

3. Für Langzeitaufenthalte gelten andere Stornierungsbedingungen als für Kurzzeitaufenthalte. Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Langzeitaufenthalte bis 14 Tage kostenfrei storniert werden. Zwischen 14 und 7 Tagen vor dem Ankunftstag fallen 50% des vereinbarten Gesamtpreises an. Innerhalb einer Woche bis 1 Tag vor dem Ankunftstag sind 90% des vereinbarten Gesamtpreises fällig. Bei einer Stornierung 1 Tag (bzw. 24h) vor dem Ankunftstag, wird der volle Preis des Langzeitaufenthaltes verrechnet.

3. Der Betreiber ist berechtigt, monatliche Zwischenreinigungen sowie Bettwäsche- und Handtuchwechsel durchzuführen.

4. Der Gast verpflichtet sich zu besonderer Sorgfaltspflicht sowie zur Duldung notwendiger Instandhaltungsarbeiten.

5. Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Aufenthaltsdauer ist ausgeschlossen. Eine vorzeitige Beendigung ist nur aus wichtigen Gründen möglich. Eine Verlängerung der Langzeitmiete ist in Absprache mit der Betreiberin möglich, sofern sie mind. 7 Tage vor Abreisedatum beantragt wird.

6. Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, sofern keine gesetzlich zwingenden Gründe vorliegen.

Kurtaxe & kantonale Besonderheiten (St. Gallen)

1. Zusätzlich zum Übernachtungspreis wird die gesetzlich vorgeschriebene Kurtaxe der Stadt Rapperswil-Jona erhoben.

2. Die Höhe der Kurtaxe richtet sich nach den jeweils gültigen kommunalen Bestimmungen und wird separat ausgewiesen.

3. Von der Kurtaxe befreit sind Personen, soweit dies das kantonale oder kommunale Recht vorsieht (z. B. Kinder oder bestimmte Langzeitgäste).

4. Der Betreiber ist verpflichtet, die Kurtaxe im Namen der Gemeinde einzuziehen und weiterzuleiten.

Diese Ergänzungen bilden integraler Bestandteil der AGB von Schiffli Rapperswil.

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